13. November 2024
Die neue Ausgabe des Magazins "KinderKinder" für Kitaleitungen sowie Erzieherinnen und Erzieher zum Schwerpunkt "Herausforderndes Verhalten" ist online. Und das sind die aktuellen Themen:
- Auffallend herausfordernd (Auf die Perspektive kommt es an): Ist ein Kind verhaltensauffällig? Oder zeigt es ein Verhalten, durch das sich eine pädagogische Fachkraft herausgefordert fühlt? Gleicher Gegenstand der Betrachtung, andere Formulierung. Aber die macht im Umgang mit Kind und Situation einen großen Unterschied aus.
- Großes Herz und starke Nerven (fiktives Fallbeispiel): Nala spricht kaum, bricht aber bei jeder Kleinigkeit lautstark in Tränen aus. Jago wird jedes Mal wütend, wenn er sein Spiel unterbrechen soll, und Juri sprengt mit seinem impulsiven Verhalten oftmals jede Planung. Herausforderndes Verhalten von Kindern kann anstrengend sein – aber gerade diese Kinder brauchen Hilfe. So könnte es idealtypisch gelingen.
- „Es ist auf vielen Ebenen bereichernd“ (Reportage zum Thema Inklusion): Was zunächst klein begann, soll zukünftig in der Stuttgarter Fröbel-Kita „Wangener Höhe“ fester Bestandteil des pädagogischen Konzepts sein: die Inklusion von Kindern mit Hörbehinderung. Den Weg bereitet haben Uljana und ihre Familie.
- Tierisch gut für den Rücken (Übungen für Groß und Klein): Bücken, Heben, Tragen – Der Rücken einer pädagogischen Fachkraft muss viele Belastungen aushalten. Übungen in den Pausen oder in der Freizeit sind deshalb eine gute Idee, um die Muskulatur zu stärken. Aber Hand aufs Herz: Wer macht sie wirklich regelmäßig? Wir zeigen hier Übungen, die Fachkräfte ganz einfach zusammen mit den Kindern umsetzen können.
- Mit Spaß und Sicherheit (Bastelmaterial): Draußen regnet es, drinnen werden Laternen beklebt und Kastanienmännchen zusammengesteckt: Basteln steht im Herbst hoch im Kurs. So können große und kleine Kinder nach Herzenslust werkeln – ohne Risiko. Für Kleinteile gibt es beispielsweise eine praktische Schablone, die hilft, das Risiko zu prüfen.
- Infektionen vermeiden (Recht): Für den Umgang mit ansteckenden Krankheiten bildet das Infektionsschutzgesetz (IfSG) den rechtlichen Rahmen, in dem sich Kindertageseinrichtungen bewegen. Wir haben beim Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen nachgefragt, welche Verpflichtungen sich daraus für die Kitaleitungen ergeben.