16. Dezember 2024
Über- oder Unterforderung, Mangel an sozialer Unterstützung: All das und mehr kann zur psychischen Belastung von Beschäftigten führen. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung muss diese erfasst werden. Ziel ist es, mögliche Risiken zu ermitteln und Schutzmaßnahmen abzuleiten. Doch längst nicht alle Unternehmen und Einrichtungen setzen die Vorgabe um. Laut einer Studie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) von 2019 erfassen nur 21 Prozent der Unternehmen die psychische Belastung. Warum sich das ändern sollte und wie die Umsetzung gelingt, zeigt ein Beitrag in der neuen Ausgabe von top eins.
Ist-Zustand im Unternehmen ermitteln
Faktoren, die die psychische Belastung beeinflussen, gibt es viele. Sie betreffen zum Beispiel die Arbeitsinhalte, die Einhaltung der Arbeitszeiten, das Betriebsklima und die Gestaltung der Arbeitsplätze. „Durch dauerhaft ungünstige Arbeitsbedingungen leidet die Konzentration, Stress kann sich einstellen, und das Risiko für Arbeitsunfälle oder Erkrankungen erhöht sich“, sagt Dr. Marlen Cosmar, Leiterin des Referats Arbeitswelten, Mobilität und Gesundheit beim Institut für Arbeit und Gesundheit der DGUV (IAG).
Um die Lage im eigenen Unternehmen zu ermitteln, können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auf verschiedene Methoden zurückgreifen. Beispielsweise können die Beschäftigten anonym befragt werden – digital oder auf Papier. Eine andere Möglichkeit sind Arbeitsplatzbeobachtungen durch geschulte Fachkräfte. Die ermittelten Ergebnisse liefern erste Ansatzpunkte, die sich in Gesprächen mit einzelnen Beschäftigten oder in der Gruppe vertiefen lassen.
Schutzmaßnahmen treffen
Die Resultate sollten jedoch nicht isoliert betrachtet werden, sondern mit allen anderen Faktoren der Gefährdungsbeurteilung zusammenfließen. Verantwortlich für die Gefährdungsbeurteilung sind die Unternehmensleitung beziehungsweise Führungskräfte, die sich von der Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) beraten lassen können. Die Sifa unterstützt auch dabei, geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen. Das kann zum Beispiel eine Verbesserung der ergonomischen Bedingungen sein oder dass feste Regeln für die Erreichbarkeit aufgestellt werden.
Diese und weitere Hinweise liefert ein Beitrag in der neuen top eins.