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Geldleistungen für Hinterbliebene

Führt ein Versicherungsfall zum Tod, zahlen der GUVH oder die LUKN den Hinterbliebenen Sterbegeld, Witwen-/Witwerrente und/oder Waisenrente.

Seit 01.01.2005 zählen zu den Witwen und Witwern auch der hinterbliebene Lebenspartner/die hinterbliebene Lebenspartnerin aus eingetragener Lebenspartnerschaft.