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Rehabilitation aus einer Hand

Wiederherstellung der Gesundheit

Ist es zu einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit gekommen, besteht das vorrangige Ziel des GUVH und der LUKN darin, mit allen geeigneten Mitteln

  • die Gesundheit wieder herzustellen,
  • die Folgen des Arbeitsunfalls bzw. der Berufskrankheit zu mindern und/oder
  • eine Verschlimmerung zu vermeiden.

Die Rehabilitation von Unfallverletzten und Berufserkrankten stellt einen einheitlichen Vorgang dar - von der Akutversorgung bis zur beruflichen und sozialen Wiedereingliederung. Besonders schwere Verletzungen müssen in speziell dafür zugelassenen Krankenhäusern behandelt werden (Verletzungsartenverfahren/Schwerstverletzungsartenverfahren). Dazu gehören auch die BG-eigenen Kliniken, in denen ein ganzheitliches Versorgungskonzept den Patienten, die Patientin vom Unfallort bis zur Rückkehr an den Arbeitsplatz begleitet.

Nach einem Arbeitsunfall, einer Berufskrankheit oder auch bei einer drohenden Berufskrankheit sichert die gesetzliche Unfallversicherung bestehende Beschäftigungsverhältnisse mit allen geeigneten Mitteln. Hierzu erbringen die Unfallversicherungsträger primär Leistungen der medizinischen Rehabilitation und, wo dies nicht ausreicht, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.

Das Reha-Management ist ein weiterer Schritt zur Qualitätsverbesserung der Rehabilitation. Gemeinsam mit Versicherten, Ärzten, Ärztinnen und Unternehmen wird frühzeitig ein Reha-Plan mit allen Maßnahmen des Heilverfahrens und der beruflichen Wiedereingliederung abgestimmt, um so ein optimales Rehabilitationsergebnis zu erzielen.