Zum Kreis der versicherten Personen in der Zuständigkeit des Gemeinde-Unfallversicherungsverbandes Hannover und der Landesunfallkasse Niedersachsen gehören ehrenamtlich Tätige,
- soweit die Tätigkeit für eine kommunale Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts erfolgt.
- soweit die Tätigkeit für eine Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts des Landes erfolgt.
Versichert sind dabei auch Personen,
- die unentgeltlich insbesondere ehrenamtlich im Rettungswesen von Hilfeleistungsunternehmen, die dem Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover zugeteilt wurden, tätig sind oder an deren Ausbildungskursen teilnehmen.
- die im Zivilschutz unentgeltlich, insbesondere ehrenamtlich tätig sind oder an Ausbildungsveranstaltungen teilnehmen, wenn der Träger des Zivilschutzes eine Kommune ist.