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Nothelfer

Versichert sind Personen, die unabhängig von einer Mitgliedschaft in einem Hilfeleistungsunternehmen

  • bei Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder Not Hilfe leisten oder

  • einen anderen aus erheblicher gegenwärtiger Gefahr für seine Gesundheit retten oder

  • sich bei der Verfolgung oder Festnahme einer Person, die einer Straftat verdächtig ist oder

  • zum Schutz eines widerrechtlich Angegriffenen persönlich einsetzen.


Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz besteht auch im Ausland, wenn die Nothelfer ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben.

 

Weitere Informationen: