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Unfreie Personen

Versichert sind Personen, die während einer angeordneten Freiheitsentziehung oder auf Grund strafrechtlicher, staatsanwaltschaftlicher Anordnung wie ein Beschäftigter tätig werden.

Soweit es Gefangenen gestattet ist, einer Arbeit außerhalb der Anstalt nachzugehen (Freigänger), besteht Versicherungsschutz bei der Berufsgenossenschaft, die für das betreffende Unternehmen zuständig ist.

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle Tätigkeiten, die im Rahmen der angeordneten Verrichtung ausgeübt werden und mit dieser in einem inneren ursächlichen Zusammenhang stehen sowie auf die unmittelbar mit der Tätigkeit in Zusammenhang stehenden Wege.