Der Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover (GUVH) und die Landesunfallkasse Niedersachsen (LUKN) sind die gesetzlichen Unfallversicherungsträger für die Kommunen und das Land in Niedersachsen.
Wenn Sie bei einer Stadt, bei einer Gemeinde oder beim Land Niedersachsen beschäftigt sind – oder aber auch ehrenamtlich z. B. als Gemeinderat oder im Rahmen des bürgerschaftlichen Engagements tätig werden –, sind Sie während Ihrer Arbeit und auf dem Weg dorthin bzw. wieder zurück beim GUVH und der LUKN gesetzlich gegen Unfälle und Berufskrankheiten versichert. Wer zum Kreis der versicherten Personen gehört und somit nach Gesetz oder Satzung unfallversicherungsrechtlich geschützt ist, kann Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten. Unsere Versicherten zahlen keine Beiträge an uns. Die Beiträge werden getragen vom Land Niedersachsen, den Kommunen und unseren Mitgliedsunternehmen
Grundvoraussetzung für die Gewährung von Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung ist das Vorliegen eines Versicherungsfalles.
Versicherungsfälle sind Arbeitsunfälle, Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten.
Beim Melden eines Unfalles beachten Sie bitte, dass Sie uns aus Datenschutzgründen Vordrucke (insbesondere Unfallanzeigen), die personbezogene Daten enthalten, nicht per E-Mail senden dürfen! Bitte füllen Sie die Unfall- bzw. Berufskrankheiten-Anzeige vollständig aus und senden Sie diese auf dem üblichen Postweg an uns.