Das ist die Erklärung zur Barrierefreiheit vom Gemeinde-Unfall-Versicherungsverband Hannover und
der Landes-Unfallkasse Niedersachsen.
Die Abkürzungen davon sind: GUVH und LUKN.
1. Einleitung
Der GUVH und die LUKN sind öffentliche Stellen.
Öffentliche Stellen sind zum Beispiel:
- Sparkassen
- Hochschulen
- Gemeinden
Diese öffentlichen Stellen sind sehr wichtig für die Menschen.
Öffentliche Stellen übernehmen viele wichtige Aufgaben.
Alle Menschen sollen die öffentlichen Stellen nutzen können.
Auch Menschen mit Behinderung.
Und deshalb müssen die Internet-Seiten von öffentlichen Stellen
barrierefrei sein.
Barrierefreie Internet-Seite bedeutet:
Auch Menschen mit verschiedenen Behinderungen können die Internet-Seite benutzen.
Für die Barrierefreiheit von Internet-Seiten gibt es Regeln.
Diese Regeln stehen in der BITV.
BITV ist die Abkürzung für:
Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung.
In der BITV steht zum Beispiel auch:
Öffentliche Stellen müssen eine Erklärung zur Barrierefreiheit
auf ihrer Internet-Seite haben.
Dieser Text ist die Erklärung zur Barrierefreiheit vom GUVH und
der LUKN in Leichter Sprache.
Die Erklärung gilt für diese Internet-Seite: guvh.de
2. Erfüllen wir die Regeln zur Barrierefreiheit?
Wir haben unsere Internet-Seite genau geprüft.
Wir haben geprüft:
Welche Barrieren gibt es auf unserer Internet-Seite?
Das Ergebnis von der Prüfung war:
Unsere Internet-Seite ist an vielen Stellen noch nicht barrierefrei.
3. Was ist nicht barrierefrei auf unserer Internet-Seite?
PDF-Dokumente
PDF ist der Name für eine bestimmte Art von Dokumenten.
Viele Dokumente auf unsere Internet-Seite sind PDF-Dokumente.
Zum Beispiel Info-Blätter zum Herunterladen.
Oder Online-Formulare.
Für die Barrierefreiheit von PDF-Dokumenten gibt es genaue Regeln.
Unsere PDF-Dokumente sind noch nicht barrierefrei.
Das wollen wir ändern:
Ältere PDF-Dokumente werden nach und nach barrierefrei gemacht.
Neue PDF-Dokumente machen wir jetzt immer sofort barrierefrei.
Videos
Der Porträt -Film vom GUVH und der LUKN ist noch nicht barrierefrei.
In dem Porträt-Film stellen wir den GUVH und die LUKN vor.
Dem Film fehlen noch diese Dinge:
- Untertitel
- Audio-Deskription
Bei Audio-Deskription beschreibt ein Sprecher:
Das ist in dem Video zu sehen. - Volltext-Alternative
Bei einer Volltext-Alternative ist das Gesagte aus dem Video in einem Text aufgeschrieben.
In unserer Bibliothek gibt es einen Video-Button.
Dieser Video-Button ist noch nicht barrierefrei.
Kontraste
Auf unserer Internet-Seite können Sie die Kontraste erhöhen.
Der Kontrast ist der Unterschied in den Farben vom Hintergrund und Text.
Dann können Sie die Inhalte besser erkennen.
Aber die Kontraste sind oft nicht hoch genug.
Deshalb machen wir die Kontraste nach und nach besser.
Newsletter
Unser Newsletter ist noch nicht barrierefrei.
Bei dem Newsletter bekommen Sie regelmäßig unsere Neuigkeiten als E-Mail geschickt.
Und einige Inhalte von unserem Magazin sind
noch nicht barrierefrei.
4. So können Sie uns Probleme melden
Sie haben Probleme mit unserer Internet-Seite?
Oder Sie haben Fragen zur Barrierefreiheit von
unserer Internet-Seite?
Dann können Sie sich bei uns melden.
Sie haben verschiedene Möglichkeiten:
Über unser Feedback-Formular
Feedback ist ein englisches Wort und bedeutet:
Rückmeldung oder Bewertung.
Feedback spricht man ungefähr so aus: Fiedbäck.
Unser Feedback-Formular ist ein Online-Formular.
Sie wollen zum Feedback-Formular?
Dann klicken Sie hier.
Mit der Post
Sie können uns auch einen Brief schicken.
Unsere Postadresse ist:
Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover
Landesunfallkasse Niedersachsen
Am Mittelfelde 169
30519 Hannover
Über Telefon
Sie können uns auch anrufen.
Unsere Telefonnummer ist: 05 11 87 07 0
Sie erreichen uns immer:
Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr.
Freitag von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr.
Mit einer E-Mail
Und Sie können uns auch eine E-Mail schicken.
Unsere E-Mail-Adresse ist: barrierefreiheit@guvh.de
5. So können Sie sich beschweren
Wir haben zusammen keine Lösung für das Problem gefunden?
Dann können Sie sich bei der Schlichtungsstelle melden.
Die Schlichtungsstelle klärt Streits zum Thema Barrierefreiheit.
Die Schlichtungsstelle klärt Streits zwischen
Menschen mit Behinderung und öffentlichen Stellen.
Sie müssen kein Geld für die Arbeit von der Schlichtungsstelle bezahlen.
Und Sie brauchen keine Anwältin und keinen Anwalt.
Mehr Informationen finden Sie über die Schlichtungsstelle.
Sie können sich auch direkt bei der Schlichtungsstelle melden.
Die E-Mail-Adresse von der Schlichtungsstelle ist:
schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de
Sie können die Schlichtungsstelle auch über dieses Kontakt-Formular erreichen.
Achtung: Dieser Link führt aus unserem Leichte-Sprache-Angebot heraus.
Die Informationen sind dann nicht mehr alle in Leichter Sprache.
Die Adresse von der Schlichtungsstelle ist:
Schlichtungsstelle nach § 9d NBGG im Büro der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen beim Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Postfach 141
30001 Hannover
Die Telefon-Nummer von der Schlichtungsstelle ist: 05 11 12 04 01 0
Die Schlichtungsstelle in Berlin hat auch ein Gebärden-Telefon.
Bei dem Gebärden-Telefon arbeiten gehörlose Menschen.
Mit dem Gebärden-Telefon können Sie sich
in Deutscher Gebärden-Sprache beschweren.
Sie wollen zum Gebärden-Telefon?
Dann klicken Sie auf den Link zum Gebärden-Telefon.
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Bildnachweis:
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.
In Leichte Sprache übersetzt von der media.plus X GmbH
Geprüft vom Braunschweiger Büro für Leichte Sprache
© Lebenshilfe Braunschweig
© Lebenshilfe Braunschweig