In diesem Text erklären wir die wichtigsten Informationen unserer Internet-Seite in Leichter Sprache.
Wer sind wir?
Wir sind der GUVH und die LUKN.
GUVH ist die Abkürzung für:
Gemeinde Unfall-Versicherungsverband Hannover.
LUKN ist die Abkürzung für:
Landes-Unfallkasse Niedersachsen.
Der GUVH und die LUKN arbeiten zusammen.
Der GUVH und die LUKN haben eine Vereinbarung gemacht.
In der Vereinbarung steht:
Der GUVH arbeitet an den eigenen Aufgaben.
Und der GUVH übernimmt auch Aufgaben von der LUKN.
Wir sind eine öffentliche Einrichtung.
Und wir arbeiten demokratisch.
Das bedeutet: Alle können mitbestimmen.
Die Versicherten können bei uns mitbestimmen.
Und die Arbeitgeber können bei uns mitbestimmen.
Der GUVH und die LUKN sind in Hannover.
Bei uns arbeiten mehr als 200 Personen.
Zusammen gehören wir zu der gesetzlichen Unfall-Versicherung
in Niedersachsen.
Gesetzliche Unfall-Versicherungen gehören in Deutschland
zu den Sozial-Versicherungen.
Die anderen Sozial-Versicherungen sind:
- die Kranken-Versicherung
- die Renten-Versicherung
- die Pflege-Versicherung
- die Arbeitslosen-Versicherung
Was sind unsere Aufgaben?
Als Unfall-Versicherung haben wir 3 wichtige Aufgaben:
- Prävention
- Rehabilitation
- Entschädigung
1. Prävention
Prävention ist ein Fachwort und bedeutet: Vorbeugen.
Wir wollen zum Beispiel:
- Unfälle in Unternehmen vorbeugen
- Berufs-Krankheiten vorbeugen
- Gefahren bei der Arbeit vorbeugen
Die versicherten Personen sollen sicher sein.
Unfälle und Krankheiten sollen gar nicht erst passieren.
2. Rehabilitation
Rehabilitation ist ein Fachwort und bedeutet: Wiedereingliederung.
Durch die Rehabilitation sollen Personen wieder am normalen Leben teilhaben können.
Das ist zum Beispiel in diesen Fällen wichtig:
- Nach einem Unfall
- Nach einer Krankheit
Die Menschen sollen wieder gesund werden.
Ein Beispiel:
Eine versicherte Person hatte einen Unfall bei der Arbeit?
Oder eine Person ist durch die Arbeit krank geworden?
Dann kümmern wir uns um die Kosten von der Rehabilitation.
Wir bezahlen dann zum Beispiel:
- Die Behandlung beim Arzt
- Die Behandlung im Krankenhaus
- Die Krankenpflege zu Hause
Vielleicht kann die Person die alte Arbeit nicht mehr machen.
Dann kann die Person eine neue Arbeit lernen.
Wir helfen der versicherten Person dabei.
3. Entschädigung
Manchmal können Personen gar nicht mehr arbeiten.
Zum Beispiel nach:
- einem Arbeits-Unfall
- oder einer Berufs-Krankheit.
Dann können die Personen kein Geld mehr verdienen.
Oder die Personen können nicht mehr so viel arbeiten wie vorher.
Dann bekommen diese Personen eine Entschädigung von uns.
Diese Entschädigung ist Geld.
Die Entschädigung ist zum Beispiel Verletzten-Geld.
Personen bekommen Verletzten-Geld nur eine bestimmte Zeit.
Oder die Entschädigung ist eine Rente.
Rente bedeutet: Personen bekommen jeden Monat Geld.
Dieses Geld bekommen die Personen bis zum Lebensende.
Wer ist bei uns versichert?
Wir haben viele verschiedene Mitglieder.
Unsere Mitglieder sind vor allem öffentliche Stellen in Niedersachsen.
Zu den öffentlichen Stellen gehören zum Beispiel:
- Die Verwaltungen vom Land Niedersachsen
- Die Stadt-Verwaltungen
- Organisationen mit ehrenamtlichen Arbeiterinnen und Arbeitern
Die Versicherten müssen kein Geld für die Versicherung bezahlen.
Bei uns sind zum Beispiel versichert:
Personen im öffentlichen Dienst
Wir versichern Arbeiterinnen und Arbeiter in:
- Ämtern,
- Behörden
- und Rathäusern.
Kinder in Kindergärten und Kitas
Schülerinnen und Schüler
Studentinnen und Studenten
Ehrenamtliche
Ehrenamtliche sind freiwillige Helferinnen und Helfer.
Ehrenamtliche arbeiten ohne Bezahlung.
Bei uns sind zum Beispiel ehrenamtliche Wahl-Helferinnen und Wahl-Helfer versichert.
Private Haushalts-Hilfen
Private Haushalts-Hilfen helfen Personen zu Hause im Haushalt.
Erst-Helferinnen und Erst-Helfer
Eine Person ist zufällig bei einer Not-Situation dabei?
Eine Person ist zum Beispiel bei einem Unfall dabei?
Und die Person leistet Hilfe in der Not-Situation?
Dann ist diese Person eine Erst-Helferin.
Beim Helfen in dieser Not-Situation sind Erst-Helfer bei uns versichert.
Pflegende Menschen
Die Menschen pflegen zum Beispiel ein Mitglied aus ihrer Familie.
Was ist durch den GUVH und die LUKN versichert?
Eine Person ist beim GUVH oder der LUKN versichert?
Dann ist diese Person in diesen Fällen versichert:
- bei Arbeits-Unfällen
- bei Wege-Unfällen
- bei Berufs-Krankheiten
Arbeits-Unfälle
Arbeits-Unfälle können in verschiedenen Situationen passieren.
In einem Unternehmen hat es einen Arbeits-Unfall gegeben?
Dann muss das Unternehmen den Unfall beim GUVH
oder der LUKN melden.
Das Unternehmen hat 3 Möglichkeiten:
- Den Unfall online melden.
- Den Unfall mit der Post melden.
- Bei dem GUVH oder der LUKN anrufen.
Unter diesen Verlinkungen finden Sie mehr Informationen:
Achtung: Die Verlinkungen führen aus unserem Leichte-Sprache-Angebot heraus.
Der Text ist dann nicht mehr in Leichter Sprache.
Der GUVH und die LUKN haben eine Liste mit speziellen Ärztinnen und Ärzten.
Diese Ärztinnen und Ärzte heißen: Durchgangsärzte.
Durchgangsärzte sind Fachärzte für Unfälle.
Sie haben einen Arbeits-Unfall?
Dann gehen Sie zu einem Durchgangsarzt vom GUVH und der LUKN.
Unter diesem Link können Sie nach einem passenden Durchgangsarzt suchen.
Achtung: Der Link führt aus unserem Leichte-Sprache-Angebot heraus.
Der Text ist dann nicht mehr in Leichter Sprache.
Manche Unfälle passieren zwar auf der Arbeit.
Aber nicht alle von diesen Unfällen sind Arbeits-Unfälle.
Der Unfall passiert zum Beispiel:
- beim Schlafen?
- beim Essen?
- oder beim Spazierengehen?
Diese Dinge gehören nicht zur Arbeit?
Wahrscheinlich sind die Unfälle dann keine Arbeits-Unfälle.
Die Unfälle müssen dann genau geprüft werden.
Wege-Unfall
Sie haben einen Unfall auf dem Weg zur Arbeit?
Oder auf dem Weg von der Arbeit nach Hause.
Dann ist der Unfall ein Wege-Unfall.
Wege-Unfälle sind durch den GUVH und die LUKN versichert.
Achtung:
Der direkte Weg zur Arbeit ist versichert.
Und der direkte Weg von der Arbeit nach Hause ist versichert.
Manche Umwege sind zum Beispiel auch versichert:
- Sie müssen Ihre Kinder auf dem Weg zur Arbeit wegbringen.
- Sie fahren in einer Fahrgemeinschaft.
- Sie müssen eine Umleitung fahren.
Sie erledigen auf dem Weg noch private Dinge?
Und Sie machen dafür einen Umweg?
Dann sind Sie auf diesem Umweg nicht durch den GUVH oder die LUKN versichert.
Der GUVH und LUKN haben eine Liste mit speziellen Ärztinnen und Ärzten.
Diese Ärztinnen und Ärzte heißen: Durchgangsärzte.
Durchgangsärzte sind Fachärzte für Unfälle.
Sie haben einen Wege-Unfall?
Dann gehen Sie zu einem Durchgangsarzt vom GUVH und der LUKN.
Unter diesem Link können Sie nach einem passenden Durchgangsarzt suchen.
Achtung: Der Link führt aus unserem Leichte-Sprache-Angebot heraus.
Der Text ist dann nicht mehr in Leichter Sprache.
Berufs-Krankheit
Manche Personen werden durch ihre Arbeit krank.
In manchen Berufen gibt es typische Berufs-Krankheiten.
Eine typische Berufs-Krankheit ist zum Beispiel:
Eine Person hat viele Jahre bei ihrer Arbeit schwere Kisten getragen.
Deshalb hat die Person jetzt Rückenschmerzen.
Die Rückenschmerzen gehen nicht mehr weg.
Diese Rückenschmerzen sind dann eine Berufs-Krankheit.
Der GUVH und die LUKN helfen Personen mit Berufs-Krankheiten.
Achtung: Nicht alle Krankheiten sind Berufs-Krankheiten.
Berufs-Krankheiten können nur bestimmte Krankheiten sein.
Die Berufs-Krankheiten stehen in einer Liste im Gesetz.
Sie denken: Ich habe eine Berufs-Krankheit?
Dann sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin.
Ihr Arzt oder Ihre Ärztin meldet Ihre Krankheit dann beim GUVH oder der LUKN.
Oder melden Sie Ihre Krankheit bei Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin.
Ihr Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin meldet Ihre Krankheit dann beim GUVH oder der LUKN.
Unter diesem Link finden Sie weitere Informationen zu Berufs-Krankheiten.
Achtung: Der Link führt aus unserem Leichte-Sprache-Angebot heraus.
Der Text ist dann nicht mehr in Leichter Sprache.
Wie können Sie uns erreichen?
Sie möchten uns mit uns reden?
Dann schreiben Sie uns eine E-Mail.
Unsere E-Mail-Adresse ist: barrierefreiheit@guvh.de
Sie können uns auch anrufen.
Unsere Telefon-Nummer ist: 05 11 87 07 0
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Bildnachweis:
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.
In Leichte Sprache übersetzt von der media.plus X GmbH
Geprüft vom Braunschweiger Büro für Leichte Sprache
© Lebenshilfe Braunschweig