Der Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover
ist der gesetzliche Unfallversicherungsträger für
- die Unternehmen (Verwaltungen, Anstalten, Einrichtungen und Betriebe) der Gemeinden und Gemeindeverbände,
- Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts, für die der Verband nach anderen Vorschriften Versicherungsträger geworden ist, mehr >>>
- Haushalte,
- in selbständiger Rechtsform betriebene Unternehmen, an denen Gemeinden oder Gemeindeverbände unmittelbar oder mittelbar überwiegend beteiligt sind oder auf deren Organe sie einen ausschlaggebenden Einfluss haben (§ 129 Abs.1 Nr.1a SGB VII),
- Unternehmen zur Hilfe bei Unglücksfällen, soweit für sie nicht ein anderer Träger der Unfallversicherung zuständig ist.
Örtliche Zuständigkeit
Die örtliche Zuständigkeit des GUV Hannover umfasst die Landkreise Aurich, Grafschaft Bentheim, Celle, Cuxhaven, Diepholz, Emsland, Gifhorn, Göttingen, Hameln-Pyrmont, Harburg, Hildesheim, Holzminden, Leer, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Nienburg (Weser), Northeim, Osnabrück, Osterholz, Stade, Rotenburg (Wümme), Schaumburg, Heidekreis, Uelzen, Verden, Wittmund, die Region Hannover und die kreisfreien Städte Emden, Hannover, Osnabrück und Wolfsburg.
Für die auf der Karte grau hinterlegten Gebiete ist der Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover nicht zuständig