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BeLASTbar • Richtig Heben und Tragen ohne Schaden – Geht das?


In vielen Berufen gehören schweres Heben und Tragen zum Arbeitsalltag. Das kann auf den Rücken gehen, gerade wenn man die richtige Technik nicht kennt oder sie nicht anwendet. Wenn Sie auf einem Bauhof, einer Straßenmeisterei oder im Abfallbetrieb arbeiten, im Gesundheitsdienst, einem Pflegeberuf oder in ähnlichen Bereichen tätig sind, haben Sie selber schon Erfahrungen mit dem Bewegen von schweren Lasten gemacht.

Das Heben und Tragen von Lasten wirkt sich auf die Wirbelsäule aus. Die Belastung wird durch Gewicht und Anzahl der zu hebenden oder zu tragenden Gegenstände und durch die Körperhaltung bestimmt. Die Beschaffenheit der Last (z.B. Griffigkeit, Form, Schwerpunkt) sowie Umgebungseinflüsse (z.B. Nässe, Temperatur, Zugluft, Untergrund) spielen eine wichtige Rolle. Entscheidend ist auch die individuelle körperliche Eignung der Beschäftigten.

Um das Risiko der Schädigung der Wirbelsäule im Beruf zu reduzieren, hat der Gesetzgeber Anforderungen aufgestellt. Erstes Ziel ist die Vermeidung des schweren Hebens und Tragens, das eine Gefährdung für Sicherheit und Gesundheit mit sich bringt.

Kann die manuelle Handhabung von Lasten im Betrieb nicht vermieden werden, müssen Arbeitgeber:

  • die Arbeitsbedingungen beurteilen (Gefährdungsbeurteilung):
    Zur Abschätzung der Gefährdung durch Tätigkeiten wurde die Leitmerkmalmethode entwickelt. Mit sechs Formblättern können verschiedene Tätigkeiten erfasst und bewertet werden. Eine Skala von grün über gelb bis rot zeigt, ob geringe (grün) oder sogar hohe Belastungen mit körperlicher Überbeanspruchung vorliegen (rot).

  • Maßnahmen ergreifen:
    Denkbare Maßnahmen zur Verbesserung der Randbedingungen gibt es einige - hohe Lastgewichte sollten z.B. in kleinere, unschädliche Einheiten unterteilt werden. Die Lasten sollten „richtig" gehoben und getragen werden, Zeiteinteilung und Tagespensum sollten bei Bedarf angepasst werden. Bei Erfordernis muss die Auswahl geeigneter Arbeitshilfen überprüft werden. Für viele Tätigkeitsbereiche gibt es heute Hilfsmittel und technische Unterstützungslösungen wie z.B. Hubtische, Transportwagen oder Hebegeräte.

  • die Beschäftigten unterweisen:
    Die Unterweisung muss Hinweise zur richtigen Handhabung von Lasten enthalten, aber auch über die Gefahren bei falscher Ausführung informieren. Eine Unterweisung in Form einer externen Ergonomieberatung oder einer Rückenschule kann als Ergänzung sinnvoll sein. Gerade Auszubildende und junge Beschäftigte sollten möglichst früh grundlegende Fakten über ihre Wirbelsäule, deren Belastbarkeit und richtige Hebe- und Tragetechniken erfahren.

  • den Beschäftigten eine Angebotsvorsorge durch den Betriebsarzt ermöglichen.
    Die Angebotsvorsorge ist anzubieten, wenn die Beschäftigte / der Beschäftigte Tätigkeiten mit wesentlich erhöhten körperlichen Belastungen ausführt (z.B. Heben, Halten, Tragen, Ziehen, Schieben von Lasten, sich ständig wiederholende Tätigkeiten, Arbeiten im Knien oder in vergleichbaren Zwangshaltungen).

 

 

 

 

 

 

Arbeitgeber sollten bei der Beurteilung der Lastenhandhabung unbedingt auf die Fachkenntnisse der Fachkraft für Arbeitssicherheit und des Betriebsarztes zurückgreifen.

Aber nicht nur die Arbeitgeber sind verantwortlich für den richtigen Umgang mit Lasten, auch die Beschäftigten sind gefordert. Sie sind im Gegenzug verpflichtet:

  • die Inhalte der Unterweisung umzusetzen:
    Die erlernten Methoden zum richtigen Heben und Tragen sind anzuwenden und zur Verfügung gestellte Hilfsmittel fachgerecht einzusetzen.

  • gefährliche Belastungen zu vermeiden:
    Entscheidend ist daher, die eigenen Grenzen zu erkennen, sich nicht zu überschätzen und die zu bewegenden Lasten richtig einzuschätzen. Jeder Beschäftigte sollte im Zweifelsfall Hilfe von Kolleginnen oder Kollegen einfordern und keinen falschen Stolz entwickeln. Besonders kritisch ist das gelegentliche „mal eben" Anpacken schwerer Lasten.


Das Themenplakat (DIN A3) steht hier zum Download bereit.

 

 

Hilfreiche Informationen und Tipps zum Thema finden Sie auch hier: