
Information zur Meldung der Arbeitsstunden für das Jahr 2020
Die Arbeitsstunden spiegeln den Umfang der versicherten Tätigkeit wieder und berücksichtigen Teilzeitbeschäftigungen sowie personelle Fluktuationen. Auf der Grundlage der Arbeitsstunden ist somit eine dem versicherten Risiko entsprechende Umlage der Beiträge auf die einzelnen Mitglieder möglich. Mit dem digitalen Lohnnachweis sind die vertraglich vereinbarten Soll- Arbeitsstunden der Beschäftigten zu melden.