Unfälle geschehen plötzlich und unerwartet. Der Unternehmer muss dafür sorgen, dass nach einem Unfall unverzüglich Erste Hilfe geleistet, die ärztliche Versorgung veranlasst und der Verletzte sachkundig transportiert wird.
Der GUVH und die LUKN übernehmen im Rahmen ihrer Haushaltsmittel in ihren Mitgliedsbetrieben
und –einrichtungen auf Antrag die Kosten für die Erste-Hilfe Aus- und Fortbildung gem. DGUV Vorschrift 1
"Grundsätze der Prävention" §26. Die Kurse dürfen nur von ermächtigten Erste-Hilfe-Organisationen
durchgeführt werden.
Zur Abrechnung mit dem GUVH /der LUKN ermächtigten Erste-Hilfe-Ausbildungsstellen finden Sie unter
www.bg-qseh.de.
Seit dem 01.04.2015 gelten bundesweit die Regelungen für die Erste-Hilfe-Aus-und Fortbildung.
Unternehmen,
Betriebe, Hochschulen
Betriebe, Hochschulen